Jugendgewalt zwischen Schule und Justiz
Jugendgewalt ist seit Jahren - auch im Baselbiet - ein medienbrisantes Thema. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, als ob die Mehrheit der Jugendlichen gewalttätig und die zunehmende Brutalität unter Jugendlichen Normalität sei. Derartige Pauschalurteile sind zweifellos verfehlt. Sie unterschlagen, dass unzählige Jugendliche auf dem Wege sind, ihre Lebensaufgaben auf konstruktive und lebensbejahende Weise zu lösen und sich jeden Tag ihrer Verantwortung zu stellen. Aus der Sicht der Jugendanwaltschaft und wohl auch der Schulen kann allerdings kaum mehr ignoriert werden, dass die Straftäter immer jünger werden, die Anzahl schwerer Delikte wie Körperverletzung und Raub tendenziell zunimmt und sich auch die "Qualität" der Delikte verändert. Somit stellt sich die Frage, wie wir alle - als Eltern, Lehrkräfte oder Behördenmitglieder - solchen Phänomenen begegnen können und wie die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft als eine Instanz im Netzwerk der Jugendhilfe allenfalls dazu beitragen kann, der tendenziell zunehmenden Jugendgewalt konsequent zu begegnen. Gewalt erfolgreich beeinflussen zu können, setzt bei einer Sichtweise an, die versucht, drei mögliche Lösungsebenen miteinander zu verknüpften und dabei Konzepte der Prävention als auch der Intervention berücksichtigt:
Die Strafverfolgung als Intervention der Jugendanwaltschaft
Diese erste Ebene gründet auf der Kernkompetenz der Jugendanwaltschaft als Strafverfolgungs-behörde auf der Basis des Jugendstrafrechtspflegegesetzes. Sie greift dabei auf einen pädagogisch wirksamen Erfahrungsschatz zurück, der sehr oft unterschätzt wird: Gemeint ist eine rasche und konsequente Reaktion der zuständigen Instanzen, der Schule, der Ermittler und der Jugendanwaltschaft. Strafen sind zweifelsohne dann am wirksamsten, wenn sie konsequent und unmittelbar erfolgen. Dies belegen nicht nur entsprechende Studien, sondern tausendfach auch die Erfahrungen unseres ganz normalen Erziehungsalltages.
Soziale Kontrolle
Eine unmittelbare und konsequente Reaktion setzt voraus, dass wir alle, Eltern, Lehrpersonen und Frau/Mann auf der Strasse wieder anfangen, uns einzumischen, nicht weg-, sondern hinschauen. Hinschauen wirkt nicht nur präventiv und aggressionsdämpfend, sondern erleichtert, sollte es trotz allem zu einer strafbaren Handlung kommen, auch eine raschere Aufklärung und Sanktionierung. Wir alle können - dort wo wir gerade sind - persönlich dazu beitragen, Grenzen zu setzen, uns nicht einschüchtern lassen und Jugendliche vielleicht davor schützen, überhaupt deliktische Handlungen zu begehen. Gefordert ist deshalb eine grössere Sensibilität und ein mutiges Reagieren im Einzelfall. Soziale Kontrolle kann aber nur dann funktionieren, wenn Gewalt in der Öffentlichkeit klar verurteilt wird und sich die Bürgerin und der Bürger oder die Lehrpersonen unzweideutig Stellung bezieht. Allerdings scheint derzeit
mancherorts eine Mentalität des Wegsehens vorzuherrschen, ganz nach dem Motto "Was geht mich das an"! Kein Zweifel, dass eine solche leider weit verbreitete Haltung letztlich die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen fördert und potentielle Täter (seltener auch Täterinnen) in ihrer "Gewaltwelt" gar völlig alleine zurücklässt - was nur noch zu weiteren Eskalationen führen wird - denn niemand schaut ja hin! Der Appell "Herr Lehrer, müssen wir heute tun, was wir wollen" kann Ausdruck hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher sein, die von uns Grenzen, Halt und Führung fordern - und wenns sein muss, diese gar mit deliktischem, gewalttätigem, auffälligem, letztlich immer auch selbstschädigendem Verhalten einfordern. Es ist also nie zu spät, früh genug hinzuschauen! Gerade durch zu späte oder inkonsequente Grenzsetzung kann sich das Verhalten gewaltanfälliger Jugendlicher derart negativ und exzessiv steigern, dass schliesslich altersgemässe, gewaltfreie Konfliktlösungen ausbleiben mit der Folge, dass sich die Spirale der Eskalation einfach weiter dreht. Und - um gleich noch mit einem sich hartnäckig haltenden Vorurteil aufzuräumen: Abgesehen von der noch wenig ausgereiften Eigenverantwortung der handelnden Minderjährigen sind nicht in erster Linie allein erziehende Eltern das "Problem" - sondern vielmehr die häufig anzutreffenden "nicht-erziehenden" Eltern, Lehr- und Bezugspersonen sowie die nicht oder zu spät reagierenden gesellschaftlichen Verantwortungsträger.
Stärkung der sozialen Kompetenz
Ermutigung, die Würdigung kleiner Schritte, Vermittlung von Sicherheit und Respekt der Person des Jugendlichen und die Unterstützung im Umgang mit Grenzen sind u.a. wesentliche Merkmale, um Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig stützen, begleiten und fördern zu können. Gerade in diesem Bereich kommt den Lehrkräften eine besondere Bedeutung zu, denn die Welt mit ihren sowohl freudvollen als auch beschwerlichen Seiten macht auch vor den Türen der Schulen nicht halt. In LehrerInnenzimmern und Schulstuben spiegeln sich die Spannungen, Freuden, Ungereimtheiten, Erfolge und Verletzungen unserer Welt in vielfacher Weise wieder und erzeugen ständige Konfliktpotentiale, bieten aber auch die Chance zu Wachstum und Veränderung. Die Schule ist nebst dem Elternhaus eines der primären "Trainingcamps", indem sich der Jugendliche nicht nur Schulwissen aneignen soll, sondern auch gesellschaftliche Regeln und Werte vermittelt bekommt. So kommt die Schule nicht umhin, nebst der Kernkompetenz der Wissensvermittlung sich auch der Kernkompetenz der Vermittlung sozialer Werte, Normen und Verantwortung anzunehmen. Sie kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Als bedeutender Lebens- und Erfahrungsraum von Kindern und Jugendlichen steht die Institution Schule schon längst mitten drin. Wissensvermittlung und Beziehungsarbeit lässt sich im Schulalltag nicht trennen und wird künftig auch eine immer grössere Bedeutung erlangen. Allerdings, viele Pädagoginnen und Pädagogen fühlen sich heute in ihrer Aufgabe massiv gefordert, erfahren sich zeitweise gar überfordert. So sind sie wenig auf den unumgänglichen Umgang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Jugendlichen vorbereitet. Dabei ist die Schule jener Ort, wo die Gemeinschaft selbst die emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aktiv entwickeln und erweitern kann. Gerade davon können gewaltanfällige Schülerinnen und Schüler profitieren. Sie sind es, die oft die Erfahrung gemacht haben, dass nicht nur ihr Fehlverhalten verurteilt wurde, sondern sie als ganze Person abgewertet und abgelehnt werden. Gewaltverhinderung setzt dort an, wo in der Gemeinschaft einer Schule, von der Schulleitung bis zum Abwart, ein respektvoller Umgang gepflegt, verbindliche Grenzen, Werte und Regeln festlegt und im Konfliktfall punktgenau da unterstützend angesetzt wird, wo gewaltanfällige Jugendliche immer wieder scheitern.
Von Rechtfertigungsstrategien und Handlungslegitimationen
Gewaltanfällige Jugendliche zeigen häufig ein erheblich verzerrtes Selbstbild. Sie glauben durchaus ernsthaft, im Gegensatz zu allen anderen keinerlei Problem zu haben und sehen folglich auch keine Notwendigkeit, freiwillig irgend etwas ändern zu müssen. Hilfe annehmen steht gar ausserhalb ihrer Vorstellungskraft. Wozu denn?. Es geht hier um Jugendliche, die sehr erfolgreich - und immer wieder - Rechtfertigungsstrategien als Handlungslegitimation benutzen. Ihre Wahrnehmung ist oft derart verzerrt, dass sie sich eher als Opfer denn als Täter sehen, obwohl sie gerade verletzend, gewalttätig oder drohend in Erscheinung getreten sind.
Es sind Kinder und Jugendliche, die glauben, zuschlagen zu müssen, weil sie sich aus was für Gründen auch immer dazu gezwungen sehen oder legitimiert fühlen. Sie produzieren eifrig Opfer, empfinden dabei keinerlei Mitgefühl und behaupten von sich, dass Gewalt und Herrschen gar Spass macht. Es geht hier - legt man entsprechende Daten der Jugendanwaltschaft zugrunde - allerdings immer noch um eine numerisch kleine Minderheit, die aber in den Köpfen der Menschen und im Alltag ein übersteigertes öffentliches Unbehagen erzeugen können. Als zunehmend bedrohlich erweist sich dabei weniger die (zahlenmässig kleine) Gruppe delinquenter und gewalttätiger Jugendlicher als vielmehr das gesellschaftliche Phänomen der stummen Öffentlichkeit. Es wird wenig Energie dafür mobilisiert, gewaltbereiten Jugendlichen aktiv Grenzen zu setzen und Gegenkonzepte aufzubauen, um der drohenden Eskalation Einhalt zu gebieten; aus Überforderung, Unachtsamkeit, Bequemlichkeit oder Angst? Deshalb ist es unerlässlich, zwischen den Lehrkräften eine Kultur der gegenseitigen Unterstützung aufzubauen. Denn es ist kein Zeichen von Schwäche, wenn Lehrkräfte über ihre Schwierigkeiten sprechen oder gar Hilfe suchen. Im Gegenteil! Und Hilfsangeobte sind häufiger vorhanden, als man denkt. Gemeinsam und unter Einbezug von Fachpersonen und spezialisierten Einrichtungen (z. Bsp. KJPD, SPD, Vormundschaftsbehörden, Gewaltspezialisten, Jugendanwaltschaft und JugendsachbearbeiterInnen) können leichter gute Lösungen erarbeitet und entwickelt werden.
Die Jugendanwaltschaft als Teil der Lösung
Es ist und kann nicht Aufgabe des Jugendstrafrechts sein, gesellschaftliche (Fehl-) Entwicklungen alleine korrigieren zu können, dazu ist es auch gar nicht in der Lage. Ähnlich wie die Schulen wird auch die Jugendstrafrechtspflege ständig vor neue Aufgaben gestellt, die mit den vorhandenen Ressourcen kaum zu bewältigen sind. Umso bedeutungsvoller erweist sich eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe. Die Jugendanwaltschaft strebt weiterhin an, zusammen mit Schulen, Eltern, ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe ein Teil der Lösung zu werden, sofern im Einzelfalle vorangegangene Bemühungen nicht bereits zum Ziel geführt haben. Anzustreben ist ein stufenweises Vorgehen. Vielfach können Konflikte im Vorfeld ohne Beizug der Justiz gelöst werden, sei es auf freiwilliger Ebene, im Rahmen der Kompetenzen der Schule oder - bei Kindsschutzmassnahmen - im Rahmen des Vormundschaftsrechts. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der Jugendhilfe ist in jedem Falle eine tragfähige Vernetzung, gegenseitiges Vertrauen, der Abbau von Vorurteilen und ein respektvoller Umgang der Beteiligten untereinander.
Die Jugendanwaltschaft - Ein Blick nach Innen
Die Alltagserfahrung der Jugendanwaltschaft zeigt, dass die Chance einer Strafverfolgungsbehörde, (Jugend-)Gewalt einzudämmen, mit dem Grad der Vernetzung und der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wesentlichen steigt. Dies beginnt zum Beispiel bereits damit, dass Opfer von Gewalttaten resp. die Inhaber der elterlichen Obhut den Mut aufbringen, bei Vorfällen konsequent Anzeige zu erstatten. Da es erfahrungsgemäss schwierig ist, an potentielle Opfer heranzukommen, bietet die Jugendanwaltschaft eine besondere Dienstleistung: Auf unserer Homepage können Betroffene und Interessierte jederzeit detaillierte Informationen zu Themen des Jugendstrafrechtes, zur Arbeit der Jugendanwaltschaft oder der zuständigen Behörden abfragen.
Der/die JugendsachbearbeiterIn als Frühwarnsystem, Ermittler und Bezugsperson
Als wirkungsvollste Rückfallprävention erweist sich nach wie vor eine rasche, sorgfältige Ermittlung und Abklärung sowie eine sinnvolle und für den Jugendlichen nachvollziehbare Urteilsfindung des Jugendanwalts. Ein wesentliches Element der Jugendstrafrechtspflege im Bereich der Prävention und Ermittlung bilden dabei auch die sechs polizeilichen JugendsachbearbeiterInnen, deren Stellen der Kanton Basel-Landschaft übrigens als erster Kanton in der Schweiz geschaffen hat. Die JugendsachbearbeiterInnen sind auf den Polizeistützpunkten in Binningen, Laufen, Liestal, Muttenz, Reinach und Sissach stationiert. Aufgabe der JugendsachbearbeiterInnen ist es, zu ermitteln, Delikte im Jugendbereich aufzuklären, Beziehungen zur Jugendszene aufzubauen und zu pflegen und den regelmässigen Kontakt zu Schulen, Behörden und Jugendhäusern in ihrem jeweiligen Einsatzgebiet zu pflegen.
Ablauf eines Strafverfahrens
Im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens streben wir an, die Person und das Umfeld des betroffenen Jugendlichen möglichst genau wahrzunehmen und dessen Botschaften zu verstehen. Wir setzen Wert darauf, dem Jugendlichen mit transparent
en Handlungsabläufen, im Rahmen von Gesprächen und schliesslich mit geeigneten Strafen oder Massnahmen klar zu machen, dass sein Verhalten und seine Grenzüberschreitung nicht toleriert werden. Unsere Fachpersonen im Sozialbereich führen sowohl bei Gewalt-, Raub- und Sexualdelikten als auch bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz Persönlichkeits- und Milieuabklärungen durch. Unsere MitarbeiterInnen im Untersuchungsbereich, die in der Regel über eine juristische Ausbildung verfügen, und die Geschädigten, Zeugen und Angeschuldigten einvernehmen, haben - nebst der Klärung des Sachverhaltes - auch die Aufgabe, Präventionsgespräche durchzuführen. Falls erforderlich, werden zudem ambulante oder stationäre Begutachtungen angeordnet, damit möglichst erfolgsversprechende Massnahmen eingeleitet werden können. Während bei Kindern (7. bis 14. Altersjahr) die Vormundschaftsbehörde am Wohnort auf Antrag der Jugendanwaltschaft die Sanktion ausspricht, ist bei Jugendlichen (15. bis 17. Altersjahr) der Jugendanwalt für die gerichtliche Beurteilung zuständig. Die Einschliessungsstrafe oder die definitive Einweisung in ein Jugendheim wird aufgrund einer Anklage des Jugendanwalts durch das Jugendgericht ausgesprochen. Anlässlich der Verhandlungen beim Jugendanwalt, zu denen die Urheber von Delikten mit ihren Erziehungsberechtigten vorgeladen werden, werden zumeist Arbeitsleistungen von mehreren Tagen oder Wochen ausgesprochen. Die Jugendanwaltschaft organisiert den Vollzug dieser Arbeitsleistungen an derzeit 50 Orten im Kanton Basel-Landschaft und überwacht den konsequenten Vollzug der Sanktionen.
Variationen der Hilfe
Neben den weiteren im Gesetz vorgesehenen Strafen (u.a. Verweis, Bussen) werden auch ambulante Therapien, unterschiedliche Weisungen oder - für Jugendliche ohne Tagesstruktur - viermonatige Tagesstruktur-Projekte (Take off Liestal) verfügt. Verzeigte Cannabiskonsumenten werden verpflichtet, an einem Suchtpräventionskurs der Jugendanwaltschaft (in Kooperation mit der Gesundheitsförderung BL und der Drogenberatung BL) oder an Einzelgesprächen auf der Drogenberatung BL teilzunehmen. Schliesslich wird auch der Täter-/Opfer-Ausgleich als eine Form der Mediation genutzt, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir im Rahmen der Frühkontakte weiterhin bestrebt, bereits im Vorfeld von deliktischen Handlungen mit gefährdeten Jugendgruppen in Kontakt zu treten, um ihnen rechtzeitig klarzumachen, wo die Grenzen legalen Handelns liegen und wo das Strafrecht eingreift, aber auch, um ihnen die notwendige Hilfe anzubieten
Ausblick
Damit die Jugendanwaltschaft und die Gesamtheit der Verantwortungsträger auch weiterhin wirkungsvoll bleiben können, werden wir alle - auch ohne Handy und SMS - nicht darum herum kommen, uns jene Fähigkeit anzueignen, die Jugendliche von heute scheinbar mit Leichtigkeit beherrschen: eine nahezu perfekte Vernetzung und Kommunikation untereinander. Mit anderen Worten: Nur wenn wir unsere Bemühungen konsequent vernetzen, die verschiedenen Angebote kennen und gegenseitig wissen, wie andere Stellen arbeiten und welche Ressourcen sie einbringen können, werden wir Erfolg haben und - auch und vor allem präventiv - delinquente Jugendliche darin unterstützen können, ihren (deliktfreien) Weg zu finden. Um uns diesen Zielen schrittweise zu nähern, werden wir dranbleiben und - nebst den vielen persönlichen Kontakten - in Zusammenarbeit mit der Polizei auch weiterhin regelmässige Veranstaltungen in Schulen, an der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit HPSABB, in der Lehrerfortbildung und in anderen Einrichtungen anbieten.
Quelle
